Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
Beschreibung
Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.
Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.
Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.
In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
Zuständigkeit
- Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
- Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Ordnungsabteilung
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Plößer
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-32
E-Mail: c.ploesser@schotten.de
Frau Anne-Katrin Radmacher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-37
E-Mail: a.radmacher@schotten.de
Herr Artur Ruppel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Fax: 06044 66-89
Telefon Festnetz: 06044 66-30
E-Mail: a.ruppel@schotten.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel am 18.09.2012
Stichwörter
Sperrbezirksverordnung, Prostituierte, Sperrgebiet, sexuelle Dienstleistungen, Prostitutionsgesetz, Dirne, sittenwidrig, Sperrbezirk, Prostitution, Dirnenlohn, Bordell, Sittenwidrigkeit