Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
Beschreibung
Sowohl die Prostitution in Gebäuden als auch die Straßenprostitution gilt in Deutschland grundsätzlich nicht mehr als sittenwidrig.
Unzulässig ist die Prostitution dann, wenn eine Rechtsverordnung (sogenannte Sperrbezirksverordnung) bestimmte Orte oder Zeiten festlegt, an oder in denen die Prostitutionsausübung verboten ist.
Innerhalb dieser Bereiche kann z. B. zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten werden, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.
Verstöße gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld, im Wiederholungsfall auch als Straftaten geahndet werden können.
In Hessen wurden, wie in anderen Bundesländern auch, in vielen Städten entsprechende Sperrgebiete festgelegt.
Zuständigkeit
- Das jeweilige Regierungspräsidium ist für den Erlass von Sperrgebietsverordnungen zuständig.
- Die Polizei und die örtlichen Ordnungsbehörden überwachen gemeinsam die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
Postfach
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-24
Telefon: 06071 9702-25
Telefon: 06071 9702-33
Telefon: 06071 9702-35
Telefon: 06071 9702-38
Telefon: 06071 9702-39
E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de
Internet
Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
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Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeiter*innen des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.
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Telefon: 06071 9702-36
Telefon: 06071 9702-38
Telefon: 06071 9702-39
Telefon: 06072 9702-35
E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-6100(Servicetelefon -5116)
Telefax: +49 6151 12-5147
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie bei den betreffenden Stadt-/Gemeindeverwaltungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel am 18.09.2012
Stichwörter
sittenwidrig, Sperrbezirk, Dirnenlohn, sexuelle Dienstleistungen, Sittenwidrigkeit, Prostitution, Prostituierte, Bordell, Sperrgebiet, Dirne, Sperrbezirksverordnung, Prostitutionsgesetz