Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
Beschreibung
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
zuständige Stelle
Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. In Hessen gibt es nicht bei allen Amtsgerichten Familiengerichte (§ 5 der Justizzuständigkeitsverordnung). Das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder.
Zuständigkeit
An das Standesamt des Geburtsortes Ihres Adoptivkindes
Hinweise für Laubach: Standesamt/Adoption eines deutschen Kindes-Beurkundung von Amts wegen
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Ansprechpartner
Stadt Laubach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 372
- Bus: Linie Linie 74
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
übrige Verwaltung:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
erforderliche Unterlagen
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes, falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Sie wollen ein Kind adoptieren.
- Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
- Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG
Verfahrensablauf
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihre Notarin/Ihr Notar müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Kosten
- Notargebühren
- Gerichtskosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 18.06.2021
Stichwörter
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