Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

    Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.

    Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
     

    Zuständigkeit

    An das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf. 

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Geburten

    Stichwörter

    Ortsgericht, Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze

    Öffnungszeiten

    Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Haltestelle Marktplatz Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72 Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Hollop, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden.  (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

    Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.

    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
     

    Kosten

    Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Adoptionsurkunde, Adoptivkind, Adoptivfamilie, Urkunde, internationale Adoption, Beurkundung, Adoptionsverfahren, Adoptiveltern, Annahme als Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)