Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss

    Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen

    Beschreibung

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.

    Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
     

    Zuständigkeit

    An das Standesamt Ihres Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Personenstandsangelegenheiten, Ortsgericht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 - 12.00
    und 14.00 - 17.30 Uhr
    Freitag: 8.00 - 11.30

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Cicchelli
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

      Telefon Festnetz: 06071 2002104

    • Frau Fornoff
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

      Telefon Festnetz: 06071 2002102

    • Frau Laumann
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002103

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

    • Frau Maier
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      E-Mail: standesamt@dieburg.de

      Telefon Festnetz: 06071 2002101

    • Frau Miftaroska-Memet
      Postanschrift

      Markt 4

      64807 Dieburg

      Telefon Festnetz: 06071 2002-102

      E-Mail: Standesamt@dieburg.de

      Telefon Festnetz: 06071 2002-103

      Telefon Festnetz: 06071 2002-101

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 09.10.2023 (von: Hollop, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

    Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden.  (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

    Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.

    Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
     

    Kosten

    Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Adoptionsurkunde, Adoptivkind, Adoptivfamilie, Urkunde, internationale Adoption, Beurkundung, Adoptionsverfahren, Adoptiveltern, Annahme als Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)