Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
Beschreibung
Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung der Geburt in Deutschland beantragen.
Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.
Hinweise für Heppenheim (Bergstraße): Spezielle Hinweise für Stadt Heppenheim
Eine inländische Adoption wird von dem zuständigen Familiengericht durchgeführt. Sobald diese durch einen Gerichtsbeschluss rechtskräftig wurde, kann das Standesamt Heppenheim, sofern der Geburtsort des Kindes Heppenheim (Bergstraße) ist, die Adoption in das Geburtenregister eintragen.
Eine inländische Adoption wird von dem zuständigen Familiengericht durchgeführt. Sobald diese durch einen Gerichtsbeschluss rechtskräftig wurde, kann das Standesamt Heppenheim, sofern der Geburtsort des Kindes Heppenheim (Bergstraße) ist, die Adoption in das Geburtenregister eintragen.
Zuständigkeit
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr André Rittersberger
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: a.rittersberger@stadt.heppenheim.de
Fax: 06252 13-1286
Telefon Festnetz: 06252 13-1196
Frau Stefanie Kippenhan
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: s.kippenhan@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-1191
Fax: 06252 13-1286
Frau Simone Rother
Postanschrift
Gräffstraße 7-9
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Fax: 06252 13-1286
E-Mail: rother@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-1190
erforderliche Unterlagen
sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit einer Entscheidung des Standesamtes nicht einverstanden sein, können Sie sich an das Amtsgericht wenden. (§ 49 Abs. 1; § 50 Personenstandsgesetz). Für die Entscheidungen sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
Das Standesamt trägt die Änderung im Personenstandsregister ein.
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.
Kosten
Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Apostille und Legalisation (Urkunden und Beglaubigungen)" im Hessen-Finder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Adoptionsurkunde, Adoptivkind, Adoptivfamilie, Urkunde, internationale Adoption, Beurkundung, Adoptionsverfahren, Adoptiveltern, Annahme als Kind