• Calden (Landkreis Kassel, Hessen)
Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

Wenn Sie nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Prüfungen abnehmen oder Bescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Beschreibung

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Für Tätigkeiten an mobilen Anlagen, wie zum Beispiel Kühlfahrzeugen, ist hingegen keine Betriebszertifizierung erforderlich.

Welche fluorierten Treibhausgase (F-Gase) gemeint sind, ergibt sich aus Anhang I und II der Verordnung (EU) 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung).

Zuständigkeit

Zuständig für die Betriebszertifizierung ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. IV/Frankfurt.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Kassel

Aktuelles

Aufbau und Struktur - 

Beschreibung

Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

Organigramm_RPKS 01_08_2024.pdf (hessen.de)

Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Zugang: über Rampe

Version

Technisch geändert am 16.12.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz

Adresse

Hausanschrift

Leuschnerstr. 71

34134 Kassel

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kassel - offenes Parkhaus
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Kassel - "Magazinhof"
    Linien:
    • Bus: Linie 11
  • Haltestelle: Kassel - "Helleböhn"
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 3, 7

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9

36037 Fulda

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kassel - offenes Parkhaus
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Kassel - "Magazinhof"
    Linien:
    • Bus: Linie 11
  • Haltestelle: Kassel - "Helleböhn"
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 3, 7

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

Postfach

34117 Kassel

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 16.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Adresse

Hausanschrift

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
    Linien:
    • S-Bahn: Linie diverse Linien
    • Bus: Linie diverse Linien
    • Regionalbahn: Linie diverse Linien
    • Straßenbahn: Linie diverse Linien

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
  • ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung
  • Ihrem Antrag auf Unternehmenszertifizierung müssen Sie folgende Unterlagen beilegen: Kopien der die betreffenden Tätigkeiten abdeckenden Sachkundebescheinigungen für das Personal (Sachkundebescheinigung nach § 5 Absatz 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung)

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.

  • Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
  • Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
  • Wenn Ihr Betrieb ein eingetragener EMAS-Standort ist, kann er die Bescheinigung erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht, dass die beiden vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und folgende Angaben ersichtlich sind:
    • Name und Sitz des Betriebes
    • Bezeichnung des Standortes sowie der bescheinigten Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen
    • Bezeichnung der Behörde, Datum und Unterschrift
  • Was ist EMAS?
    (Umweltgutachterausschuss beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.

Fristen

vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richtet sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.: Verwaltungsgebühr ab 100.0 EUR bis 1000.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.10.2022

Version

Technisch erstellt am 03.09.2012

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anerkennung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Prüfungsstelle, Unternehmenszertifikat, Bescheinigungsstelle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019