Befahren nicht schiffbarer Gewässer - Zulassung
Beschreibung
Hessen liegt nicht nur im Zentrum des Luft- und Landverkehrs, sondern auch im Netz der bedeutendsten europäischen Wasserstraßen.
Über die Bundeswasserstraßen hinaus ist in Hessen der Ginsheimer Altrhein von km 1,5 bis zur Mündung in den Rhein als schiffbar bestimmt worden.
Eine Zulassungsmöglichkeit zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen besteht nicht.
Jede Person darf jedoch natürliche fließende Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht besondere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen.
Ansprechpartner
Für Herbstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 27.08.2012
Stichwörter
rudern, paddeln, Boot, Schiff, Ruderboot, Paddelboot, Fluss, Kanu, Flüsse, Bundeswasserstraßen, Schifffahrt, Wasserstraßen, fließende Gewässer