Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Befahren nicht schiffbarer Gewässer - Zulassung

    Beschreibung

    Hessen liegt nicht nur im Zentrum des Luft- und Landverkehrs, sondern auch im Netz der bedeutendsten europäischen Wasserstraßen.
    Über die Bundeswasserstraßen hinaus ist in Hessen der Ginsheimer Altrhein von km 1,5 bis zur Mündung in den Rhein als schiffbar bestimmt worden.

    Eine Zulassungsmöglichkeit zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen besteht nicht.

    Jede Person darf jedoch natürliche fließende Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht besondere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen.

    Ansprechpartner

    Für Gemünden (Felda) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 27.08.2012

    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    rudern, paddeln, Boot, Schiff, Ruderboot, Paddelboot, Fluss, Kanu, Flüsse, Bundeswasserstraßen, Schifffahrt, Wasserstraßen, fließende Gewässer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)