• Künzell (Landkreis Fulda, Hessen)
Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte Erteilung

Schießstätte Betrieb - Erlaubnis

Zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte wird eine Erlaubnis benötigt.

Beschreibung

Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.

zuständige Stelle

In Hessen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt als untere Waffenbehörde zuständig, in deren Bezirk die ortsfeste Schießstätte betrieben werden soll.

Ansprechpartner

Landkreis Fulda - Fachdienst 3100 - Waffenbehörde

Adresse

Postanschrift

Postfach 1654

36006 Fulda

Hausanschrift

Wörthstraße 15

36037 Fulda

(Haupteingang: Tannenbergstraße)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei

Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei

Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Ochsenwiese
    Linien:
    • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
  • Haltestelle: Wörthstraße
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 6

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag & Donnerstag
08:30 - 15:30 Uhr

Kontakt

Internet

Bankverbindung

Landkreis Fulda - Kreiskasse

Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse

IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17

BIC: HELADEF1FDS

Bankinstitut: Sparkasse Fulda

Version

Technisch geändert am 02.06.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass Kopie)
  • ggf. Bedürfnisnachweis
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR - pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Nachweis über das Bestehen einer Unfallversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR für den Todesfall und 100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
  • ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
  • Abnahme durch einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller

  • die erforderliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzt und
  • eine Versicherung gegen Haftpflicht sowie gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
  • Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Schießstätte
  • Gutachten und Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.

Kosten

In Hessen sieht die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) vom 7. Juni 2013 unter Nummer 731 des Verwaltungskostenverzeichnisses einen Gebührenrahmen von 210 € bis 1.050 € vor.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

Version

Technisch erstellt am 21.08.2012

Technisch geändert am 08.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019