Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales
Beschreibung
Der Fachbereich 3 - Ordnung, Jugend und Soziales - ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und soziale Angelegenheiten. Zu unseren Aufgaben zählen u.a die Durchführung von Wahlen, das Gewerbewesen, der Brandschutz, die Überwachung des ruhenden und - teilweise - des fließenden Verkehrs. Auch das Pass- und Meldewesen und der Fachdienst Standesamt mit dem Personenstandswesen gehören zum Fachbereich 3.
Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld betreut der Fachdienst Soziales. Hier werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Kindertagesstätten, der Seniorenarbeit, die Gewährung von Wohngeld und weitere soziale Angelegenheiten bearbeitet.
Adresse
Hausanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch Lichtenau
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau D. Burgener (Ordnungsverwaltung / ÖPNV / Datenschutzbeauftragte)
Hausanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch LichtenauE-Mail: d.burgener@hessisch-lichtenau.de
Telefon Festnetz: 05602 807-121
Frau C. Zahnwetzer (Standesamt / Kindertagesstätten)
Hausanschrift
Landgrafenstraße 52
37235 Hessisch LichtenauE-Mail: c.zahnwetzer@hessisch-lichtenau.de
Telefon Festnetz: 05602 807-124
Voraussetzungen
- Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung des Passes: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.02.2026
Stichwörter
Beerdigung, Tod, Sterbefall, Bestattung, Bestatter, Bestattungsinstitut, Leichenwagen, Leichenhalle, Leichenaufbewahrung, Leiche, Leichenausgrabung, Leichenverordnung, Leichenwesen, Feuerbestattungsgesetz, Beerdigungsinstitut, Leichenpass, Feuerbestattung, Seebestattung, Leichenüberführung, Überführung, tot, Totenschein, Leichnam