Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 17-19
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Südring 2
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Bahnhofstraße 17-19
35066 Frankenberg (Eder)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Südring 3
34497 Korbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1462
E-Mail: gesundheit@lkwafkb.de
Kontaktperson
Annette Brühne
Hausanschrift
Südring 3
34497 KorbachE-Mail: annette.bruehne@lkwafkb.de
Telefon Festnetz: 05631 954-1479
Voraussetzungen
- Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung des Passes: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.02.2026
Stichwörter
Beerdigung, Tod, Sterbefall, Bestattung, Bestatter, Bestattungsinstitut, Leichenwagen, Leichenhalle, Leichenaufbewahrung, Leiche, Leichenausgrabung, Leichenverordnung, Leichenwesen, Feuerbestattungsgesetz, Beerdigungsinstitut, Leichenpass, Feuerbestattung, Seebestattung, Leichenüberführung, Überführung, tot, Totenschein, Leichnam