Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 954-1462
E-Mail: gesundheit@lkwafkb.de
Kontaktperson
Annette Brühne
Kreis- und Hansestadt Korbach - Standesamt und Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05631 53710
E-Mail: standesamt@korbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die Zweite Leichenschau
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach der Beförderung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, sofern die oder der Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz infiziert war
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung des Passes: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.02.2026
Stichwörter
Leichenhalle, Seebestattung, Leichenausgrabung, Leichnam, Tod, Totenschein, Bestatter, Feuerbestattung, Leichenaufbewahrung, Leichenverordnung, Leiche, Bestattung