Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Standesamt Bad Wildungen/Edertal
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis: Beim Standesamt ist eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Gesundheit
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 17-19
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Postanschrift
Südring 2
Postfach
34497 Korbach
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05631 954-1462
E-Mail: gesundheit@lkwafkb.de
Kontaktperson
Annette Brühne
Postanschrift
Südring 3
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1479
E-Mail: annette.bruehne@lkwafkb.de
Sabine Schultz
Postanschrift
Bahnhofstraße 17-19
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 05631 954-1662
E-Mail: sabine.schultz@lkwafkb.de
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Bestattungsinstitut, Leichnam, Totenschein, Beerdigungsinstitut, Leichenhalle, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung, Bestatter, Beerdigung, Tod, Bestattung, Sterbefall, tot, Leichenverordnung, Feuerbestattung, Leiche, Leichenausgrabung, Leichenüberführung, Überführung, Leichenwagen, Leichenpass, Leichenaufbewahrung, Leichenwesen