Leichenpass Ausstellung
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    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5665 949933

    Fax: +49 5665 949999

    E-Mail: standesamt@gemeinde-guxhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Leichenwesen, Leiche, Bestattungsinstitut, Seebestattung, Feuerbestattung, Leichenpass, Leichenausgrabung, Leichenaufbewahrung, tot, Sterbefall, Bestatter, Bestattung, Feuerbestattungsgesetz, Leichnam, Leichenüberführung, Leichenverordnung, Tod, Leichenwagen, Überführung, Beerdigung, Beerdigungsinstitut, Leichenhalle, Totenschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019