Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Kellerer (Standesbeamtin)
Postanschrift
Zum Ehrenhain 2
34302 Guxhagen
Telefon Festnetz: +49 566 5949933
Fax: +49 566 5949999
E-Mail: standesamt@gemeinde-guxhagen.de
Frau Daniela Michel (Personalleiterin)
Postanschrift
Zum Ehrenhain 2
34302 Guxhagen
E-Mail: gewerbe@gemeinde-guxhagen.de
Fax: +49 566 5949999
E-Mail: ordnungsbehoerde@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: daniela.michel@gemeinde-guxhagen.de
E-Mail: standesamt@gemeinde-guxhagen.de
Telefon Festnetz: +49 566 5949912
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Bargeldzahlung
- SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..), Barzahlung
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Leichenwesen, Leiche, Bestattungsinstitut, Seebestattung, Feuerbestattung, Leichenpass, Leichenausgrabung, Leichenaufbewahrung, tot, Sterbefall, Bestatter, Bestattung, Feuerbestattungsgesetz, Leichnam, Leichenüberführung, Leichenverordnung, Tod, Leichenwagen, Überführung, Beerdigung, Beerdigungsinstitut, Leichenhalle, Totenschein