Leichenpass
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Abt. 4 - Bürgerdienste & Digitalisierung
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: buergerdienste@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Patrick Schmer
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: bestattung@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-412
Fax: +49 6623 933-419
Frau Monika Döttger (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: standesamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-411
Fax: +49 6623 933-419
Frau Christine Hoffmann
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: bestattung@rotenburg.de
E-Mail: wohnbau@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-420
Fax: +49 6623 933-99
Frau Birgit Utermöhlen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. FuldaE-Mail: standesamt@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-410
Fax: +49 6623 933-419
Voraussetzungen
- Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung des Passes: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.02.2026
Stichwörter
Beerdigung, Tod, Sterbefall, Bestattung, Bestatter, Bestattungsinstitut, Leichenwagen, Leichenhalle, Leichenaufbewahrung, Leiche, Leichenausgrabung, Leichenverordnung, Leichenwesen, Feuerbestattungsgesetz, Beerdigungsinstitut, Leichenpass, Feuerbestattung, Seebestattung, Leichenüberführung, Überführung, tot, Totenschein, Leichnam