Leichenpass Ausstellung
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    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Heringen (Werra) - Standesamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Goethestraße 17

    36266 Heringen (Werra)

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags 09.00 bis 12.00 Uhr
    dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
    mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
    donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
    freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06624 933-120

    Fax: 06624 933-100

    E-Mail: sabrina.anders@heringen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die Zweite Leichenschau
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmten Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
       Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach der Beförderung der Leiche keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen, sofern die oder der Verstorbene mit einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz infiziert war

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.

    Kosten

    Für die Ausstellung des Passes: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2012

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Stichwörter

    Leichenhalle, Seebestattung, Leichenausgrabung, Leichnam, Tod, Totenschein, Bestatter, Feuerbestattung, Leichenaufbewahrung, Leichenverordnung, Leiche, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019