Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-27
Telefon: 06071 9702-31
Sonstiges (MOBILE): 0151 29250178
Sonstiges (MOBILE): 0151 29250180
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Nadine Kiendl
Hausanschrift
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-31
Frau Karina Nostadt
Hausanschrift
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-27
Internet
Gemeinde Groß-Zimmern - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:30 Uhr
DonnerstagGeschlossen
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern des Hauptamtes Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon: 06071 9702-48
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Nadine Kiendl
Hausanschrift
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-31
Frau Karina Nostadt
Hausanschrift
E-Mail: hauptamt@gross-zimmern.de
E-Mail: friedhofsamt@gross-zimmern.de
Telefon Festnetz: 06071 9702-27
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Leichenausgrabung, Leichenüberführung, Leichenwagen, Tod, Bestattungsinstitut, Feuerbestattungsgesetz, Beerdigung, Seebestattung, Leichnam, Leichenpass, Bestattung, Totenschein, Überführung, Leichenwesen, tot, Bestatter, Leichenverordnung, Beerdigungsinstitut, Sterbefall, Leichenhalle, Leiche, Leichenaufbewahrung, Feuerbestattung