Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Stadt Heppenheim - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr André Rittersberger
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: a.rittersberger@stadt.heppenheim.de
Fax: 06252 13-1286
Telefon Festnetz: 06252 13-1196
Frau Stefanie Kippenhan
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: s.kippenhan@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-1191
Fax: 06252 13-1286
Frau Simone Rother
Postanschrift
Gräffstraße 7-9
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Postanschrift
Großer Markt 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Fax: 06252 13-1286
E-Mail: rother@stadt.heppenheim.de
Telefon Festnetz: 06252 13-1190
Stadt Heppenheim - Bestattungswesen
Adresse
Postanschrift
Großer Markt 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
08:30 - 11:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernhard Jöst
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06252 959-302
Telefon Festnetz: 06252 959-301
E-Mail: friedhof@stadt.heppenheim.de
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Bestattungsinstitut, Leichnam, Totenschein, Beerdigungsinstitut, Leichenhalle, Feuerbestattungsgesetz, Seebestattung, Bestatter, Beerdigung, Tod, Bestattung, Sterbefall, tot, Leichenverordnung, Feuerbestattung, Leiche, Leichenausgrabung, Leichenüberführung, Überführung, Leichenwagen, Leichenpass, Leichenaufbewahrung, Leichenwesen