Leichenpass Ausstellung
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    Leichenpass

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.

    Zuständigkeit

    An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Bürstadt - Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Standesamt"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:

    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:

    • Montag           14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Dienstag         7:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch         7:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Freitag            geschlossen
    • KFZ Dienstleistungen können derzeit nicht angeboten werden !

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06206 701-0

    Fax: 06206 701-280

    E-Mail: standesamt@buerstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Elke Held
    • Frau Katja Neumann
    • Frau Victoria Gradinger

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
    • Leichenschauschein
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
    • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
      Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts
    • ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
     

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Überführung, Bestattungsinstitut, Beerdigung, tot, Totenschein, Leichenverordnung, Leichenwagen, Leichenausgrabung, Leiche, Beerdigungsinstitut, Tod, Sterbefall, Feuerbestattung, Leichenhalle, Leichenüberführung, Leichnam, Feuerbestattungsgesetz, Leichenaufbewahrung, Leichenwesen, Bestatter, Bestattung, Leichenpass, Seebestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019