Leichenpass
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Gemeinde Biblis - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Standesamts der Stadt Bürstadt:
Dienstags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Seit dem 01.01.2016 nimmt die Stadt Bürstadt (Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt) die Aufgaben des Standesamtes für uns wahr.
Im Jahr 2025 können Bibliser Bürgerinnen und Bürger auch an zwei Samstagen heiraten. Trauungen werden am
Samstag, den 24.05.2025 um 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr
Samstag, den 30.08.2025 um 13:00 Uhr, 14:30 Uhr und 16:00 Uhr
angeboten.
Die Buchung dieser Termine erfolgt ebenfalls über das Standesamt in Bürstadt.
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung
- Leichenschauschein
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
- Bescheinigung des Bestattungsunternehmens, dass die Beförderung mit einem zur Leichenbeförderung bestimmtes Fahrzeug durchgeführt wird.
- gegebenenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
- bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person:
Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts - ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen, sofern der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz gelitten hat
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Gebühr von 28,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Leichenausgrabung, Leichenüberführung, Leichenwagen, Tod, Bestattungsinstitut, Feuerbestattungsgesetz, Beerdigung, Seebestattung, Leichnam, Leichenpass, Bestattung, Totenschein, Überführung, Leichenwesen, tot, Bestatter, Leichenverordnung, Beerdigungsinstitut, Sterbefall, Leichenhalle, Leiche, Leichenaufbewahrung, Feuerbestattung