Leichenpass
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Sterbeortes.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
- Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
Der Leichenpass muss von dem für die Bestattung verantwortlichen Angehörigen beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Kosten
Für die Ausstellung des Passes: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 04.02.2026
Stichwörter
Beerdigung, Tod, Sterbefall, Bestattung, Bestatter, Bestattungsinstitut, Leichenwagen, Leichenhalle, Leichenaufbewahrung, Leiche, Leichenausgrabung, Leichenverordnung, Leichenwesen, Feuerbestattungsgesetz, Beerdigungsinstitut, Leichenpass, Feuerbestattung, Seebestattung, Leichenüberführung, Überführung, tot, Totenschein, Leichnam