Öffentliche Vergabe: An Beschränkter Ausschreibung oder Nichtoffenem Verfahren teilnehmen
Beschreibung
Bei der Beschränkten Ausschreibung (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) bestimmte Unternehmen auf, ein Angebot abzugeben. Wird der EU-Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen 5.000.000,00 Euro) überschritten, ist ein Nichtoffenes Verfahren EU-weit durchzuführen, welches im Gegensatz zur Beschränkten Ausschreibung zwingend einen Teilnahmewettbewerb vorsieht. Alle interessierten Unternehmen können in diesem EU-Verfahren Teilnahmeanträge stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze die geeigneten Unternehmen aus. Sie fordert diese auf, ein Angebot abzugeben.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Bei der Beschränkten Ausschreibung können Auftragsberatungsstellen dem öffentlichen Auftraggeber bei der Auswahl der anzuschreibenden Unternehmen helfen.
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Fristen Sie für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote einhalten müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen. Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
Ansprechpartner
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HAD
erforderliche Unterlagen
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie Ihrem Teilnahmeantrag und Angebot beifügen müssen.
Voraussetzungen
Eine Beschränkte Ausschreibung oder ein Nichtoffenes Verfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise in folgenden Fällen:
- Bei Bauleistungen werden bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten (national).
- Aufgrund besonderer Anforderungen kann nur ein bestimmter Unternehmerkreis die Leistung erbringen.
- Eine Öffentliche Ausschreibung würde für die Vergabestelle oder die sich bewerbenden Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen.
- Eine bereits durchgeführte Öffentliche Ausschreibung hat zu keinem annehmbaren oder wirtschaftlichen Ergebnis geführt.
- Eine Öffentliche Ausschreibung ist beispielsweise aus Gründen der Dringlichkeit oder der Geheimhaltung unzweckmäßig.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. )
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Rechtsbehelf
Bei EU-weiten Nichtoffenen Verfahren können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen (kostenpflichtig). Bei der Beschränkten Ausschreibung (unterhalb der EU-Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb.
Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die Ausschreibungsunterlagen.
Bei der Angebotserstellung müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise,
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Die Vergabestelle öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungsgemäß und fristgerecht eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit,
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit.
Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn sie den Zuschlag nicht erhalten.
Fristen
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, bis wann der Zuschlag erfolgt.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012
Stichwörter
Vergaberecht, Ausschreibung, Veröffentlichung, Öffentliche Vergabe, Vergabe, E-Vergabe, beschränkte Ausschreibung