Öffentliche Vergabe: Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder Offenem Verfahren abgeben
Beschreibung
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die rechtmäßig ihr Gewerbe ausüben, die gewünschten Leistungen anbieten (Angebot). Dies gilt auch für Ausschreibungen nach dem EU-Vergaberegime (Offenes Verfahren, EU-weit); das ist bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 200.000,00 Euro durchzuführen.
Das Land Hessen und die Hessischen Kommunen geben ihre Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank - HAD (www.had.de) bekannt, die gegebenenfalls auch die Bekanntmachung nach dem EU-Vergaberegime übernimmt.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
- Hessische Ausschreibungsdatenbank - HAD(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Hessische Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) enthält alle Ausschreibungen und Bekanntmachungen der Beschaffungsstellen des Landes Hessen und der Kommunen.
Ansprechpartner
Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HAD
Stadt Herbstein - Bau- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontaktperson
Herr Henrick Schleuning
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Voraussetzungen
Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben sind.
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)(Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.)
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Rechtsbehelf
Bei EU-weiten Bekanntmachungen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei nationalen Ausschreibungen (unterhalb der Schwellenwerte können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der zuständigen VOB-Stelle wird in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb. Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt die Ausschreibungsunterlagen.
Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
- die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise.
Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Hinweis:
Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Die Vergabestelle öffnet die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit,
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit.
Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn Sie den Zuschlag nicht erhalten.
Fristen
Die Fristen entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.
Kosten
Für das Anfordern der Ausschreibungsunterlagen werden maximal die Vervielfältigungskosten berechnet. Die Höhe der Kosten können Sie der Bekanntmachung der Ausschreibung entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012
Stichwörter
E-Vergabe, Ausschreibung, Öffentliche Vergabe, Vergabe, Vergaberecht, Veröffentlichung