Wasserschutzgebiet Festsetzung

    Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete festsetzen

    Beschreibung

    Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze und muss deshalb besonders geschützt werden.

    Zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ein Eckpfeiler des vorbeugenden flächenhaften Grundwasserschutzes. Innerhalb der Wasserschutzgebiete werden nach einer hydrogeologischen Beurteilung Regeln für die Flächennutzung festgelegt. Diese gehen über die allgemeinen Vorgaben zum Grundwasserschutz hinaus, umfassen u.a. Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, verbieten Eingriffe in den Untergrund und können bei entsprechender Belastung des Trinkwassers auch die landwirtschaftliche Nutzung einschränken.

    Wasserschutzgebiete werden in Schutzzonen unterteilt:

    Zone III (Weitere Schutzzone):
    Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen gewährleisten, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen. In der Regel sollte die Zone III das gesamte Einzugsgebiet umfassen. Eine Unterteilung in die Zonen IIIA und IIIB ist bei sehr weit reichenden Einzugsgebieten möglich (in den Detailkarten gelb, bzw. bei Unterteilung: A = gelb und B = braun dargestellt).

    Zone II (Engere Schutzzone):
    Die Zone II soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren usw.) sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und Fließstrecke zur Trinkwassergewinnungsanlage gefährlich sind. Daher soll sie den Bereich der Umgebung des Brunnens abdecken, in dem das Grundwasser 50 Tage oder weniger bis zum Erreichen der Fassungen benötigt (in den Detailkarten blau dargestellt).

    Zone I (Fassungsbereich):
    Die Zone I umfasst die unmittelbare Umgebung um die Wassergewinnungsanlage. Sie soll den Schutz vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen gewährleisten. Sie wird deshalb auch durch eine Einzäunung vor Betreten durch Unbefugte oder durch Weide- und Wildtiere gesichert (in den Detailkarten rot dargestellt).

    Zuständigkeit

    Der Träger der öffentlichen Wasserversorgung (Verbände, Kommunen usw.) stellt den Antrag auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets (WSG) bei der Oberen Wasserbehörde des zuständigen Regierungspräsidiums.

    Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch eine Rechtsverordnung.

    Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete festsetzen

    Die Überwachung der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete obliegt den Unteren Wasserbehörden. Genehmigungen, Befreiungen und Ausnahmen sind bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Umwelt und Klimaschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Auf Lülingskreuz 60

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Manfred Emde
      Postanschrift

      Auf Lülingskreuz 60

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1863

      E-Mail: manfred.emde@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag mit Erläuterungen (u.a. erteiltes Wasserrecht, Entnahmemengen, Wasseranalytik und kartenmäßige Darstellung) ist in Absprache mit der Oberen Wasserbehörde vom Träger der öffentlichen Wasserversorgung dort vorzulegen. Weiterhin wird auf Kosten des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung ein hydrogeologisches Gutachten beauftragt, welches u.a. einen Abgrenzungsvorschlag für das Wasserschutzgebiet bzw. die einzelnen Schutzzonen enthält.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Erlass der Rechtsverordnung werden keine Gebühren erhoben. Die Kosten für die erforderlichen Pläne und Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen. Bei Nitratbelastungen im Rohwasser von mehr als 25 mg/l fallen weitere Kosten für die Bewertung der Nitrataustragsgefährdung der landwirtschaftlichen Grundstücke an. U. a. können Regelungen, die über die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung hinausgehen, Entschädigungszahlungen auslösen, die vom Antragsteller zu tragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Analoges gilt für die Ausweisung von Heilquellenschutzgebieten für staatlich anerkannte Heilquellen, wobei hier neben dem oben beschriebenen qualitativen Schutz noch quantitative Schutzzonen ausgewiesen werden, um eine mengenmäßige Beeinträchtigung der Heilquellen zu vermeiden.

    Weitere, auch detaillierte Informationen und Daten über die Wasser- und Heilquellenschutzgebiete können über das Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu) abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Heilquelle, Naturschutz, Reinhaltung des Wassers, Wassergefährdung, Trinkwasser, Gewässer, Grundwasserschutz, Niederschlagswasser, Grundwasser, Wasserreinhaltung, Wasserschutz, Wasserversorgung, Schutzzone, Wasserfassung, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English