Arbeitsgelegenheiten Zuweisung

    Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Befähigung, Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen und auszuüben, verbessern möchten, können Sie an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit beim Jobcenter beantragen. Die Arbeitsgelegenheit soll eine soziale Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und mittelfristig den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Sie werden dabei durch eine anleitende Person unterstützt. 
    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen. Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann.
    Eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit kann bei entsprechenden Gründen bis zu 24 Monate dauern. Im Anschluss kann die Arbeitsgelegenheit nochmal um 12 Monate verlängert werden.
    Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. 
    Über Ihren Maßnahmenträger sind Sie unfallversichert.
    Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit haben. Ob Sie an einer Arbeitsgelegenheiten teilnehmen können, entscheidet das Jobcenter.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Hinweise für Hessen: Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs, Zusatzjobs)

    Zuständige Stelle ist das für den Wohnort zuständige Jobcenter.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Waldeck-Frankenberg (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Bezug von Bürgergeld
    • Keine Zuweisung zu Arbeitsgelegenheiten, wenn in den letzten 5 Jahren bereits eine oder mehrere Arbeitsgelegenheiten im Umfang von insgesamt 36 Monaten absolviert wurde. 
    • Erforderlichkeit zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit und keine Möglichkeit der Eingliederung in Arbeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bei Zustimmung oder Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid des zuständigen Jobcenters
    • Gegen den Bescheid Ihrer Förderung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
       

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich können Sie die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit vor Ort in Ihrem Jobcenter beantragen:

    • Sie können einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter vereinbaren oder online Ihr Interesse mitteilen. 
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Sie an einer Arbeitsangelegenheit teilnehmen können.
    • Ihre Ansprechperson erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Be-lange berücksichtigt.
    • Ist eine Zuweisung zu einer bestimmten Arbeitsgelegenheit möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
    • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.
    Die Arbeitsgelegenheit müssen Sie beim örtlich zuständigen Jobcenter beantragen. 
     

    Bearbeitungsdauer

    Wenige Tage bis 8 Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales  am 28.12.2023

    Hinweise für Hessen: Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs, Zusatzjobs)

    Fachlich freigegeben durch 17.02.2022 am 17.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.06.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    AGH, Training Arbeitsmarkt, Arbeitsgelegenheit, Arbeitsmarkt, Jobcenter, Maßnahme, Verbesserung Tagesstruktur, Arbeitslosigkeit, Förderung, Bürgergeld, Verein, Verbesserung Fähigkeiten, Brückenjob, Soziale Teilhabe, Beschäftigung, Zusätzlichkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Ein-Euro-Job, Arbeitsgelegenheiten, Erwerb Kenntnisse, Eingliederung, Arbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)