Bestattungskosten - Sozialhilfe
Beschreibung
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
- wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
- wenn der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes des Verstorbenen
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - SGB XII Offene Hilfen und Vertragsverhandlungen - Team West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brandner (Teamleitung Regionalteam West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ba - Be
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3152
E-Mail: n.brandner@kreis-offenbach.de
Herr Schrader (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Ma - Mt
Hausanschrift
E-Mail: t.schrader@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2179
Frau Roters (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Aa - Ar
Hausanschrift
E-Mail: s.roters@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2161
Frau Hilka (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben As - Az, Em - Ez, F, G
Hausanschrift
E-Mail: c.hilka@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3148
Frau Tiemann (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben K, N
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3162
E-Mail: i.tiemann@kreis-offenbach.de
Herr Storz (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Rao - Rz, Sa - Sch
Hausanschrift
E-Mail: s.storz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3163
Frau Haustein-Flick (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Sci - Sz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2186
Frau Eisel (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben C, J, O, T, V
Hausanschrift
E-Mail: c.eisel@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2160
Frau Agovic (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben H, Mu - Mz, X, Y, Z
Hausanschrift
E-Mail: a.agovic@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2183
Frau Günther (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben L, P, Q, W
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2266
E-Mail: u.guenther@kreis-offenbach.de
Herr Groß (Team West)
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Bf - Bz, D, Ea - El, I, Ra - Ran, U
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2208
E-Mail: t.gross@kreis-offenbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise des Verstorbenen:
- Sterbeurkunde
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbücher
- Geldanlagen
- Wohneigentum
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen
- Zeitwert des Kraftfahrzeugs
- Bausparguthaben und Ähnliches
- falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)
Nachweise des Antragstellers:
- Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen)
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse
- Nachweise der monatlichen Belastungen
- Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts
Voraussetzungen
- Die Kosten der Bestattung sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.
- Der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.
- Die Erben sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es gibt keine anderen Personen, die zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.
Fristen
Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.
Kosten
Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden.
Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 11.06.2012
Stichwörter
Sozialhilfe, Sterbefall, Sozialamt, Trauerfall, Beerdigung, Erbe, Beerdigungskosten, Nachlass