Bestattungskostenhilfe Gewährung
    99101014080000

    Bestattungskosten - Sozialhilfe

    Beschreibung

    In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Bei einem Sterbefall sind die Angehörigen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) des Verstorbenen verpflichtet, für die Bestattung zu sorgen. Sie haben auch die anfallenden Kosten zu tragen, die sie vom Erben des Nachlasses – sofern sie nicht selbst Erben sind – einfordern können.

    Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt, von dem der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat
    • wenn der Verstorbene keine Sozialhilfe bezogen hat: das Sozialamt des Sterbeortes des Verstorbenen

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Graben 15
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Gräffstraße 5
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erwünscht, da hierdurch Wartezeiten vermindert werden.

    Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie auch unter unseren Telefonkontakten nach Gemeinde zum Download als pdf.

    260105 Liste Gemeinde Bestattungskosten Stand 01.01.2026.pdf

    Kontakt

    Fax: 06252 15-5629

    E-Mail: soziales@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bergstraße - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Graben 15
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Gräffstraße 5
    64646 Heppenheim (Bergstraße)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erwünscht, da hierdurch Wartezeiten vermindert werden.

    Den für Sie zuständigen Mitarbeiter finden Sie auch unter unseren Telefonkontakten nach Gemeinde zum Download als pdf.

    Telefonkontakte nach Gemeinde für Grundsicherung und HLU ab 01.01.2026.pdf

    Kontakt

    Fax: 06252 15-5629

    E-Mail: soziales@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Hirschhorn - Standesamt Hessisches Neckartal & Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17
    69434 Hirschhorn (Neckar)

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
    (Das Standesamt ist dienstags geschlossen.)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06272 923-112

    Fax: 06272 923-176

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Kosten der Bestattung sind unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen.
    • Der Verstorbene hat keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen.
    • Die Erben sind nicht in der Lage, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es gibt keine anderen Personen, die zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.
     

    Kosten

    Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.

    Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden.

    Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 10.06.2012

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2012
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Beerdigung, Sozialamt, Sterbefall, Erbe, Nachlass, Trauerfall, Beerdigungskosten, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019