Gaststättengewerbe Gestattung
    99025002056000

    Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass

    Beschreibung

    Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

    In der Anzeige sind

    • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
    • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
    • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
    • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

    anzugeben.

    Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06071 9702-24

    Telefon Festnetz: 06071 9702-25

    Telefon Festnetz: 06071 9702-33

    Telefon Festnetz: 06071 9702-35

    Telefon Festnetz: 06071 9702-38

    Telefon Festnetz: 06071 9702-39

    E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Kreis Darmstadt-Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzentrale:

    Montag bis Donnerstag, 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Freitag, 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-0

    E-Mail: kreisverwaltung@ladadi.de

    Internet

    Formulare

    Anzeigeformular für Bodenauffüllungen von mehr als 600 m³ Material auf oder in den Boden

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Groß-Zimmern - Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr
    Dienstag
    Geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr
    DonnerstagGeschlossen
    Freitag08:00 - 11:30 Uhr

    Auch an den Schließtagen des Rathauses dienstags und donnerstags können mit den Mitarbeitern des Ordnungs- und Sozialamtes Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06071 9702-24

    Telefon Festnetz: 06071 9702-25

    Telefon Festnetz: 06071 9702-33

    Telefon Festnetz: 06071 9702-36

    Telefon Festnetz: 06071 9702-38

    Telefon Festnetz: 06071 9702-39

    Telefon Festnetz: 06072 9702-35

    E-Mail: ordnungsamt@gross-zimmern.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

    Gebühr ab 11,00 EUR bis 66,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 08.06.2012

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Stichwörter

    Ausschank, Gaststättengewerbe, Musikfest, Gaststätte, Ausschankwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019