• Mücke (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
Anzeige einer Straußwirtschaft

Straußwirtschaft anzeigen

Beschreibung

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Ansprechpartner

Für Mücke (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Voraussetzungen

  • Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
  • Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

Hinweis:

Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen. 

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

  • Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
  • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
     

Fristen

Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 08.05.2012

Version

Technisch erstellt am 09.05.2012

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausschankgenehmigung, Gaststättenbetrieb, Apfelwein, Gastwirtschaft, selbsterzeugter Wein, Gaststättenrichtlinie, Gaststättenkonzession, Gaststatte, Gaststätte, Gaststättengestattung, Wirtshaus, Ausschank von selbsterzeugtem Wein, Gaststättengewerbe, Schankerlaubnis, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenerlaubnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019