Straußwirtschaft anzeigen
Beschreibung
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Gebiet sich die Straußwirtschaft befindet.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(ePayment)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Voraussetzungen
- Die Straußwirtschaft muss spätestens 2 Wochen vor Betriebsbeginn bei der Gemeinde schriftlich angezeigt werden.
- Neben selbsterzeugtem Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.
Hinweis:
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
- Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
- den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.
Fristen
Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Kosten
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Witrschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 08.05.2012
Stichwörter
Ausschankgenehmigung, Gaststättenbetrieb, Apfelwein, Gastwirtschaft, selbsterzeugter Wein, Gaststättenrichtlinie, Gaststättenkonzession, Gaststatte, Gaststätte, Gaststättengestattung, Wirtshaus, Ausschank von selbsterzeugtem Wein, Gaststättengewerbe, Schankerlaubnis, Wirtschaftserlaubnis, Gaststättenerlaubnis