Apotheken Notdienst
Beschreibung
Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.
Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen. Die Landesapothekerkammer Hessen ist in Hessen die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.
Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff „Notdienstbereite Apotheken“ einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.
Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.
Zuständigkeit
Informationen zum Apothekennotdienst in Hessen erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der Landesapothekerkammer Hessen.
Zusätzlich kann über die kostenlose, Bundesweite Hotline: 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden
Ansprechpartner
Für Rasdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.
Wichtige Notfallnummern finden Sie auch hier:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016
Stichwörter
Notapotheke, Notfall, Arznei, Medikamente, Hotline, Apotheke, Apothekennotdienst, Notdienst Apotheken, Sonderrufnummer