Apothekennotdienst

    Apotheken Notdienst

    Beschreibung

    Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.

    Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen. Die Landesapothekerkammer Hessen ist in Hessen die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.

    Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff "Notdienstbereite Apotheken" einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.

    Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.

    Zuständigkeit

    Informationen zum Apothekennotdienst in Hessen erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der Landesapothekerkammer Hessen.

    Zusätzlich kann über die kostenlose, Bundesweite Hotline: 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden
     

    Ansprechpartner

    Dautphetal - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 1

    35232 Dautphetal

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Dautphe Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 40
      • Bus: Linie 41
      • Bus: Linie 481
      • Bus: Linie 51
      • Bus: Linie 52
      • Bus: Linie 53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    EDV, Internetseite, Personalabteilung, Personalverwaltung, Wahlangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.

    Wichtige Notfallnummern finden Sie auch hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Stichwörter

    Medikamente, Hotline, Apotheke, Arznei, Notdienst Apotheken, Apothekennotdienst, Sonderrufnummer, Notapotheke, Notfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English