Apothekennotdienst
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    Apotheken Notdienst

    Beschreibung

    Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.

    Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen. Die Landesapothekerkammer Hessen ist in Hessen die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.

    Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff „Notdienstbereite Apotheken“ einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.

    Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.

    Zuständigkeit

    Informationen zum Apothekennotdienst in Hessen erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der Landesapothekerkammer Hessen.

    Zusätzlich kann über die kostenlose, Bundesweite Hotline: 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden
     

    Ansprechpartner

    Dautphetal - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Hainstraße 1

    35232 Dautphetal

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Dautphe Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 40
      • Bus: Linie 41
      • Bus: Linie 481
      • Bus: Linie 51
      • Bus: Linie 52
      • Bus: Linie 53
      • Bus: Linie X40

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06466 920-0

    Fax: 06466 920-490

    E-Mail: gemeindeverwaltung@dautphetal.de

    Internet

    Stichwörter

    EDV, Internetseite, Personalabteilung, Personalverwaltung, Wahlangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.

    Wichtige Notfallnummern finden Sie auch hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2012

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Stichwörter

    Notdienst Apotheken, Notapotheke, Sonderrufnummer, Medikamente, Hotline, Apotheke, Arznei, Apothekennotdienst, Notfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019