Beschwerde über Werbung
Beschreibung
Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden – Werbung gehört zum Alltag. Doch nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sollten Sie ein Motiv sehen, das Sie für diskriminierend oder jugendgefährdend halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gegründet wurde.
Zuständigkeit
an den Deutschen Werberat
Ansprechpartner
Für Hessisch Lichtenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
kritisiertes Werbemotiv beziehungsweise eine kurze Beschreibung davon
Voraussetzungen
Werbemotiv, das Ihrer Meinung nach diskriminierend oder jugendgefährdend ist.
Rechtsgrundlage(n)
Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.
Verfahrensablauf
Sollten Sie ein solches Motiv gesehen haben, können Sie sich schriftlich oder per Mail an den Deutschen Werberat wenden. Damit Ihre Beschwerde geprüft werden kann, müssen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mitschicken und begründen, wieso Sie das Motiv für diskriminierend oder jugendgefährdend halten.
Der Werberat prüft Ihre Beschwerde. Stimmt er dieser zu, wendet sich der Werberat an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Zieht das Unternehmen das Motiv nicht zurück, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist nicht mit weiteren Sanktion (z.B. Geldbuße) verbunden, gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Verbraucherbeschwerde, Diskriminierung, Anzeigen, Beschwerde, Werbung, TV-Werbung, Werbeinhalte, Jugendgefährdung, Fernseh-Werbung, Kinospots, Fernsehwerbung