Beschwerde über Werbung
Beschreibung
Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden - Werbung gehört zum Alltag. Doch nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sollten Sie ein Motiv sehen, das Sie für diskriminierend oder jugendgefährdend halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gegründet wurde.
Zuständigkeit
an den Deutschen Werberat
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Borngasse 17
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06157 988-1225
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Brückheimer
Postanschrift
Borngasse 17
64319 Pfungstadt
Stadthaus II
Telefon Festnetz: 06157 988-1222
E-Mail: nils.brueckheimer@pfungstadt.de
erforderliche Unterlagen
kritisiertes Werbemotiv beziehungsweise eine kurze Beschreibung davon
Voraussetzungen
Werbemotiv, das Ihrer Meinung nach diskriminierend oder jugendgefährdend ist.
Rechtsgrundlage(n)
Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.
Verfahrensablauf
Sollten Sie ein solches Motiv gesehen haben, können Sie sich schriftlich oder per Mail an den Deutschen Werberat wenden. Damit Ihre Beschwerde geprüft werden kann, müssen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mitschicken und begründen, wieso Sie das Motiv für diskriminierend oder jugendgefährdend halten.
Der Werberat prüft Ihre Beschwerde. Stimmt er dieser zu, wendet sich der Werberat an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Zieht das Unternehmen das Motiv nicht zurück, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist nicht mit weiteren Sanktion (z.B. Geldbuße) verbunden, gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Werbeinhalte, Kinospots, Fernsehwerbung, Anzeigen, Diskriminierung, Werbung, Fernseh-Werbung, TV-Werbung, Jugendgefährdung, Verbraucherbeschwerde, Beschwerde