Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft Verfolgung

    Beschwerde über Werbung

    Beschreibung

    Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften oder auf Plakatwänden - Werbung gehört zum Alltag. Doch nicht immer halten die Werbemotive und Spots die für die Werbung geltenden Grenzen ein. Sollten Sie ein Motiv sehen, das Sie für diskriminierend oder jugendgefährdend halten, können Sie sich darüber beim Deutschen Werberat beschweren, der vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gegründet wurde.
     

    Zuständigkeit

    an den Deutschen Werberat

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Borngasse 17

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    kritisiertes Werbemotiv beziehungsweise eine kurze Beschreibung davon

    Voraussetzungen

    Werbemotiv, das Ihrer Meinung nach diskriminierend oder jugendgefährdend ist.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig.

    Verfahrensablauf

    Sollten Sie ein solches Motiv gesehen haben, können Sie sich schriftlich oder per Mail an den Deutschen Werberat wenden. Damit Ihre Beschwerde geprüft werden kann, müssen Sie das kritisierte Werbemotiv beziehungsweise eine Beschreibung davon mitschicken und begründen, wieso Sie das Motiv für diskriminierend oder jugendgefährdend halten.

    Der Werberat prüft Ihre Beschwerde. Stimmt er dieser zu, wendet sich der Werberat an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Zieht das Unternehmen das Motiv nicht zurück, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.

    Hinweis: Eine vom Deutschen Werberat ausgesprochene Rüge ist nicht mit weiteren Sanktion (z.B. Geldbuße) verbunden, gilt jedoch als imageschädigend für das Unternehmen.
     

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Werbeinhalte, Kinospots, Fernsehwerbung, Anzeigen, Diskriminierung, Werbung, Fernseh-Werbung, TV-Werbung, Jugendgefährdung, Verbraucherbeschwerde, Beschwerde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English