Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Beschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Zuständigkeit
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuhof - Bürgerbüro
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass der Besuch im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.
Adresse
Postanschrift
Lindenplatz 4
Postfach
36119 Neuhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06655 970-224
Telefon: 06655 970-227
Telefax: 06655 970-290
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe: https://tevis.ekom21.de/nhf/
Onlinedienste: https://www.neuhof-fulda.de/digitales-rathaus/onlinedienste-buergerbuero/
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum neuen Personalausweis(Bundesministerium des Innern)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, digitale Unterschrift, neuer Personalausweis, Perser, Perso, elektronischer Personalausweis, elektronische Unterschrift, ePA, neu, nPA, qualifizierte elektronische Signatur, sperren