Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Beschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Zuständigkeit
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpartner
Für Marburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum neuen Personalausweis(Bundesministerium des Innern)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
PA, digitale Unterschrift, neuer Personalausweis, Perser, Perso, elektronischer Personalausweis, elektronische Unterschrift, ePA, neu, nPA, qualifizierte elektronische Signatur, sperren