elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

    Beschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Zuständigkeit

    an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Ansprechpartner

    Für Büdingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    sperren, elektronischer Personalausweis, elektronische Unterschrift, ePA, PA, qualifizierte elektronische Signatur, nPA, Perser, digitale Unterschrift, Perso, neu, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English