Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Beschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Zuständigkeit
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Abtsteinach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.
Kontakt
E-Mail: gemeinde@abtsteinach.de
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum neuen Personalausweis(Bundesministerium des Innern)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
neuer Personalausweis, Perso, qualifizierte elektronische Signatur, elektronischer Personalausweis, elektronische Unterschrift, PA, neu, sperren, digitale Unterschrift, ePA, Perser, nPA