elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

    Beschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Zuständigkeit

    an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 06.03.2012

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    sperren, Perso, Perser, digitale Unterschrift, elektronischer Personalausweis, neu, qualifizierte elektronische Signatur, PA, neuer Personalausweis, ePA, nPA, elektronische Unterschrift

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019