Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragen (Teilzeitarbeit bei Lohnvorschuss)
Beschreibung
Die Familienpflegezeit ermöglicht es Ihnen, die Pflege nahestehender Angehöriger besser mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin können Sie Ihre Arbeitszeit maximal 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Während der Pflegephase erhalten Sie einen Lohnvorschuss, den Sie später ausgleichen:
- Sind Sie beispielsweise vollzeitbeschäftigt und halbieren Ihre Arbeitszeit in der Pflegephase, erhalten Sie ein Gehalt von 75 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens.
- Zum Ausgleich arbeiten Sie nach der Pflegephase wieder voll, beziehen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kündigungsschutz
Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf Ihnen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmen und mit Bestätigung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde möglich.
Mehr zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link.
- Familienpflegezeit(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Zuständigkeit
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Ansprechpartner
Für Hatzfeld (Eder) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Familienpflegezeitvereinbarung (zum Formular siehe unter Anträge/Formulare)
- Entgeltbescheinigung der letzten 12 Monate
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
- Nachweis über den Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung oder Antrag auf Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung
Formulare
- Formulare und Merkblätter(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist eine individuelle, schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin, ob im Unternehmen die Möglichkeit einer Familienpflegezeit besteht. Ist dies der Fall, besprechen Sie zunächst die Rahmenbedingungen wie
- Umfang und Dauer der Arbeitszeitreduzierung
- Arbeitszeitausgleich vor und nach der Pflegezeit ("Ansparen" / Abgelten)
- Abschluss einer Familienpflegezeitversicherung (Arbeitnehmer / Arbeitgeber oder Antrag auf Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Besteht Einverständnis über den Rahmen der Familienpflegezeit, treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Familienpflegezeit. Einen Vordruck erhalten Sie im Internet: www.familien-pflege-zeit.de
Fristen
- maximale Pflegezeit: 24 Monate
- anschließend Nachpflegephase zum Gehaltsausgleich (im Normalfall ebenso lange wie die Pflegephase)
Hinweis: Während eines Ausbildungs- oder befristeten Beschäftigungsverhältnisses kann die Familienpflegezeit wegen des anschließenden Gehaltsausgleichs höchstens halb so lang wie die gesamte Anstellungsdauer sein.
Bemerkungen
Arbeitgeber-Förderung durch zinsloses Darlehen
Als Arbeitgeber können Sie Lohnvorschüsse, die Sie Beschäftigten während der Pflegephase zahlen, mit einem zinslosen Darlehen der KfW Bankengruppe refinanzieren. Den Antrag nimmt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben entgegen.
Rechtssicherheit über den Ausgleich des vorgeschossenen Entgelts bieten Ihnen die gesetzlichen Ausfallgarantien und die private Familienpflegezeitversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Familienpflege, Arbeitszeit, Familienpflegezeit, Arbeitsfreistellung, Kündigungsschutz, Pflege, Angehörige, Teilzeitarbeit, Angehörigenpflege, Pflegezeit