Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

    Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
     

    Zuständigkeit

    an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Ring 75

    65185 Wiesbaden

    (Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zum Unternehmen durch

    • Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
    • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges

    Angaben zum Netz durch

    •  Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete

    Für elektrische Anlagen (ELT):

    • Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes

    Für Gas:

    • Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete
    • Darstellung der vorhandenen Druckstufen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes

    Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen

    • Eigenkapitalnachweis oder Patronatserklärung oder Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge oder Bankauskunft
    • aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
    • der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise
    • Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal (bei der technischen Führungskraft und der technischen Fachkraft sind Angaben über die Ausbildung, Facherfahrung und Fachkenntnisse erforderlich), technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
    • Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich zu den vor genannten Angaben der Betriebsführungsvertrag vorzulegen. Sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen.
       

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die

    • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
    • Zuverlässigkeit,

    um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

    Kosten

    Die Kosten betragen 500,00 Euro - 26.500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch das "Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)". Das Merkblatt erhalten Sie als Download im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Energiewirtschaft".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2012 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    elektrische Energie, Stromleitung, Elektroenergienetz, Elektrizitätsnetz und Kraftnetz, Verbundnetz zur Versorgung der Verbraucher, Energieversorgung, Energieversorgungsunternehmen, Übertragungsnetz, Stromverbundnetz, Elektrizität, Energieverbundnetz, Energieversorgungsnetz, Stromversorgungsnetz, Lichtnetz, Versorgung der Verbraucher, Stromnetz, Kraftwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)