Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Beschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
- Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 EnWG
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Kosten
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stromverbundnetz, Elektroenergienetz, Energieverbundnetz, elektrische Energie, Elektrizitätsnetz und Kraftnetz, Verbundnetz zur Versorgung der Verbraucher, Energieversorgungsnetz, Versorgung der Verbraucher, Stromnetz, Elektrizität, Übertragungsnetz, Kraftwerk, Stromversorgungsnetz, Energieversorgungsunternehmen, Stromleitung, Energieversorgung, Lichtnetz