Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Zuständigkeit
an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit. Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: 01.06.2023
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
Angaben zum Unternehmen durch
- Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges
Angaben zum Netz durch
- Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete
Für elektrische Anlagen (ELT):
- Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes
Für Gas:
- Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete
- Darstellung der vorhandenen Druckstufen und deren Anteil in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes
Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen
- Eigenkapitalnachweis oder Patronatserklärung oder Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge oder Bankauskunft
- aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
- der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise
- Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal (bei der technischen Führungskraft und der technischen Fachkraft sind Angaben über die Ausbildung, Facherfahrung und Fachkenntnisse erforderlich), technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
- Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich zu den vor genannten Angaben der Betriebsführungsvertrag vorzulegen. Sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen.
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Kosten
Die Kosten betragen 500,00 Euro - 26.500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch das "Merkblatt für die Beantragung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)". Das Merkblatt erhalten Sie als Download im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Energiewirtschaft".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stromverbundnetz, Elektrizität, Elektroenergienetz, Versorgung der Verbraucher, elektrische Energie, Kraftwerk, Übertragungsnetz, Energieversorgungsnetz, Energieversorgungsunternehmen, Stromversorgungsnetz, Stromleitung, Elektrizitätsnetz und Kraftnetz, Energieversorgung, Stromnetz, Energieverbundnetz, Verbundnetz zur Versorgung der Verbraucher, Lichtnetz