Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Beschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse
Hausanschrift
(Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch im HMWEVW ein gültiges Ausweisdokument mit.
Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.)
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Formulare
Organisationsplan, Stand: Januar 2025
Stichwörter
HMWVW, Verkehrsministerium, Wirtschaftsministerium
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stromnetz, Stromleitung, Energieverbundnetz, Lichtnetz, Stromverbundnetz, Elektroenergienetz, Energieversorgungsnetz, Stromversorgungsnetz, Elektrizitätsnetz und Kraftnetz, Elektrizität, Verbundnetz zur Versorgung der Verbraucher, Energieversorgungsunternehmen, elektrische Energie, Versorgung der Verbraucher, Übertragungsnetz, Kraftwerk, Energieversorgung