Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

    Beschreibung

    Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und zur regelmäßigen Weiterbildung. Wenn Sie Fahrern Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung im Land Hessen anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

    Die Anerkennung erfolgt auf Antrag.

    Sie müssen für die Durchführung von Kursen in den eigenen Räumen Ihres Betriebes lediglich dann keinen Antrag stellen, wenn Sie folgende Unternehmen betreiben:

    • Fahrschule mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
    • Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte, die nach § 30 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen
    • Ausbildungsbetrieb, der eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführt und hierfür von der Industrie- und Handelskammer anerkannt ist
    • Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
       

    Zuständigkeit

    Die im Land Hessen für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 7 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Gießen
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 44 - Zentrale Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 2

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel - Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 6, 7
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Kassel - Bushaltestelle "Mauerstraße"
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 10, 14, 16, 17

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kassel - Parkhaus "Kurfürstengalerie" und "City-Point"
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Lutherplatz"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 6, 7
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Kassel - Straßenbahnhaltestelle "Am Stern"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4
    • Haltestelle: Kassel - Bushaltestelle "Mauerstraße"
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 10, 14, 16, 17

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Colemanstraße 5

    35394 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: 0641 303-2389

    E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Antragsunterlagen ein:

    • schriftlicher Antrag mit der Angabe, welche Kurse Sie durchführen möchten (Kurse zur Weiterbildung für den Güterkraft- oder Personenverkehr und/oder Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation für den Güterkraft- oder Personenverkehr)
    • Nachweis über die fachliche bzw. didaktisch-pädagogische Kompetenz der Ausbilder
    • Nachweis über geeignete Schulungsräume und Lehrmittel für die theoretische Unterweisung
    • Ausbildungsprogramm für jeden angebotenen Kurs
    • nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
      Nachweis über mind. ein Fahrschulfahrzeug, dass für Führerscheinprüfungen in den Klassen CE oder DE geeignet ist
    • nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
      Nachweis über mind. einen Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE als Ausbilder
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die Antragsunterlagen vollständig sind, wird der Antrag in aller Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.

    Kosten

    Zwischen 51,10 Euro und 511,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte können Sie beschränken auf die Kurse, welche Sie anbieten möchten. Sie können Ihren Antrag beschränken auf die Weiterbildung im Güterkraftverkehr, auf die Weiterbildung im Personenverkehr, auf die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr und die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr.

    Sie können beim Regierungspräsidium Gießen Formulare anfordern, welche Ihnen die Antragstellung erleichtern.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Berufsanerkennung, Lastwagenchauffeur, BKrFQG, Ausbildung, Anerkennung, Berufskraftfahrerqualifikation, Schwerlastverkehr, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de