Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

    Beschreibung

    Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und zur regelmäßigen Weiterbildung. Wenn Sie Fahrern Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung im Land Hessen anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

    Die Anerkennung erfolgt auf Antrag.

    Sie müssen für die Durchführung von Kursen in den eigenen Räumen Ihres Betriebes lediglich dann keinen Antrag stellen, wenn Sie folgende Unternehmen betreiben:

    • Fahrschule mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
    • Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte, die nach § 30 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen
    • Ausbildungsbetrieb, der eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" durchführt und hierfür von der Industrie- und Handelskammer anerkannt ist
    • Träger einer Umschulung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
       

    Zuständigkeit

    Die im Land Hessen für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 7 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Gießen
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Colemanstraße 5

    35394 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: 0641 303-2389

    E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Antragsunterlagen ein:

    • schriftlicher Antrag mit der Angabe, welche Kurse Sie durchführen möchten (Kurse zur Weiterbildung für den Güterkraft- oder Personenverkehr und/oder Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation für den Güterkraft- oder Personenverkehr)
    • Nachweis über die fachliche bzw. didaktisch-pädagogische Kompetenz der Ausbilder
    • Nachweis über geeignete Schulungsräume und Lehrmittel für die theoretische Unterweisung
    • Ausbildungsprogramm für jeden angebotenen Kurs
    • nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
      Nachweis über mind. ein Fahrschulfahrzeug, dass für Führerscheinprüfungen in den Klassen CE oder DE geeignet ist
    • nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
      Nachweis über mind. einen Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE als Ausbilder
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die Antragsunterlagen vollständig sind, wird der Antrag in aller Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.

    Kosten

    Zwischen 51,10 Euro und 511,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte können Sie beschränken auf die Kurse, welche Sie anbieten möchten. Sie können Ihren Antrag beschränken auf die Weiterbildung im Güterkraftverkehr, auf die Weiterbildung im Personenverkehr, auf die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr und die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr.

    Sie können beim Regierungspräsidium Gießen Formulare anfordern, welche Ihnen die Antragstellung erleichtern.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Berufsanerkennung, Lastwagenchauffeur, BKrFQG, Ausbildung, Anerkennung, Berufskraftfahrerqualifikation, Schwerlastverkehr, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Berufskraftfahrer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de