• Schwalbach am Taunus (Landkreis Main-Taunus-Kreis, Hessen)
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und zur regelmäßigen Weiterbildung. Wenn Sie Fahrern Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung im Land Hessen anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

Die Anerkennung erfolgt auf Antrag.

Sie müssen für die Durchführung von Kursen in den eigenen Räumen Ihres Betriebes lediglich dann keinen Antrag stellen, wenn Sie folgende Unternehmen betreiben:

  • Fahrschule mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
  • Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte, die nach § 30 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen
  • Ausbildungsbetrieb, der eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchführt und hierfür von der Industrie- und Handelskammer anerkannt ist
  • Träger einer Umschulung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
     

Zuständigkeit

Die im Land Hessen für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 7 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Gießen
 

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 33 - Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

35390 Gießen

(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Hausanschrift

Colemanstraße 5

35394 Gießen

(Besucheradresse)

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

Telefax: 0641 303-2389

E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de

Version

Technisch geändert am 15.10.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Antragsunterlagen ein:

  • schriftlicher Antrag mit der Angabe, welche Kurse Sie durchführen möchten (Kurse zur Weiterbildung für den Güterkraft- oder Personenverkehr und/oder Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation für den Güterkraft- oder Personenverkehr)
  • Nachweis über die fachliche bzw. didaktisch-pädagogische Kompetenz der Ausbilder
  • Nachweis über geeignete Schulungsräume und Lehrmittel für die theoretische Unterweisung
  • Ausbildungsprogramm für jeden angebotenen Kurs
  • nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
    Nachweis über mind. ein Fahrschulfahrzeug, dass für Führerscheinprüfungen in den Klassen CE oder DE geeignet ist
  • nur bei beschleunigter Grundqualifikation:
    Nachweis über mind. einen Fahrlehrer mit Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE als Ausbilder
     

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

Sofern die Antragsunterlagen vollständig sind, wird der Antrag in aller Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.

Kosten

Zwischen 51,10 Euro und 511,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Den Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte können Sie beschränken auf die Kurse, welche Sie anbieten möchten. Sie können Ihren Antrag beschränken auf die Weiterbildung im Güterkraftverkehr, auf die Weiterbildung im Personenverkehr, auf die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr und die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr.

Sie können beim Regierungspräsidium Gießen Formulare anfordern, welche Ihnen die Antragstellung erleichtern.
 

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 06.02.2012

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

BKrFQG, Berufskraftfahrerqualifikation, Lastwagenchauffeur, Berufsanerkennung, Anerkennung, Berufskraftfahrer, Ausbildung, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Schwerlastverkehr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019