Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung
    99105014016000

    Anerkennung als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

    Beschreibung

    Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und zur regelmäßigen Weiterbildung. Wenn Sie Fahrern Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung im Land Hessen anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

    Die Anerkennung erfolgt auf Antrag.

    Sie müssen für die Durchführung von Kursen in den eigenen Räumen Ihres Betriebes lediglich dann keinen Antrag stellen, wenn Sie folgende Unternehmen betreiben:

    • Fahrschule mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE (Lkw) oder DE (Bus)
    • Fahrschule und Fahrlehrerausbildungsstätte, die nach § 30 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen
    • Ausbildungsbetrieb, der eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchführt und hierfür von der Industrie- und Handelskammer anerkannt ist
    • Träger einer Umschulung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ mit Anerkennung der Industrie- und Handelskammer
       

    Zuständigkeit

    Die im Land Hessen für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 7 Abs. 2 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Gießen
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 33 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen

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    Postanschrift


    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

    Hausanschrift

    (Besucheradresse)
    Colemanstraße 5
    35394 Gießen

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    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: 0641 303-2389

    E-Mail: Verwaltungsportal.AbtIII@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Den Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte können Sie beschränken auf die Kurse, welche Sie anbieten möchten. Sie können Ihren Antrag beschränken auf die Weiterbildung im Güterkraftverkehr, auf die Weiterbildung im Personenverkehr, auf die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr und die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr.

    Sie können beim Regierungspräsidium Gießen Formulare anfordern, welche Ihnen die Antragstellung erleichtern.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2012
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schwerlastverkehr, Berufskraftfahrerqualifikation, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Berufskraftfahrer, Lastwagenchauffeur, BKrFQG, Anerkennung, Berufsanerkennung, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019