Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.
Beschreibung
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.
Hinweise für Marburg-Biedenkopf: Berufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Fachteam Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde Hauptstelle Marburg:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Jeden ersten und dritten Samstag im Monat: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ausgenommen an Feiertagen)
Folgende Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde werden an den Samstagen nicht angeboten:
- Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Verlängerung und Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Neuerteilung von Fahrerlaubnissen nach Entzug oder Verzicht
- Wiederzuerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse nach Entzug oder Verzicht
Diese Dienstleistungen können nur während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 14:00 Uhr erfolgen.
Öffnungszeiten Fahrerlaubnisbehörde der Außenstelle Biedenkopf:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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WICHTIGER HINWEIS:
- Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie in Marburg und Biedenkopf Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Ax-Feller
Frau Regina Bitter
Frau Linda Schurat
Herr Daniel Weyandt
Frau Saskia Grebe
Herr Harald Rauch
Internet
Weitere Informationen
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 33 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
(Besucheradresse)
Colemanstraße 5
35394 Gießen
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)
Fax: 0641 303-2389
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
- Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
- Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.09.2022
Stichwörter
Ausstellung, Fuhrerschein, Grundqualifikation, C- Klassen, D- Klassen, FQN, Fahrerqualifizierungsnachweis, Beschleunigte Grundqualifikation, Schlüsselzahl 95, Gewerbliche Nutzung, Weiterbildung, Fahrerlaubnis, Führerschein